Besondere Bedingungen für den Verkauf von beschädigten und notleidenden Gütern

1. Anwendungsbereich
Diese Besonderen Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen des Verkäufers zum Bieter, Käufer und zu sonstigen Dritten hinsichtlich der Ausschreibung und des Verkaufs beschädigter und / oder notleidender Güter aller Art.

Abweichende Geschäftsbedingungen der genannten Parteien haben nur Gültigkeit, wenn der Verkäufer sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

2. Stellung des Verkäufers
Der Verkäufer wird hinsichtlich der Ware gegenüber Bietern, Käufern und sonstigen Dritten " im Namen und für Rechnung "wen es angeht" tätig, es sein denn, in der Ausschreibung wird ausdrücklich ein bestimmter Auftraggeber namentlich als solcher genannt.

3. Angaben zur ausgeschriebenen Ware
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen entsprechend den Angaben des Auftraggebers des Verkäufers und den dem Verkäufer zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorliegenden Warendokumenten.

Aus der Beschreibung der Ware in der Ausschreibung, dem Verkaufsangebot oder aus ergänzenden Informationen folgt in keinem Fall die Zusicherung einer Eigenschaft der Ware.

Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, ebenso nicht für eventuell fehlende Hinweise auf Mängel oder Schäden an der Ware. Jeder Interessent muß sich eigenverantwortlich über den Zustand der Güter informieren. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer sie zuvor in anderer Funktion besichtigt haben sollte.

4. Besichtigung der Waren durch den Interessenten
Der Verkäufer bietet im Rahmen des Möglichen Gelegenheiten zur Besichtigung der Güter während der ortsüblichen Arbeitszeit am Lagerort auf Kosten und Risiko des Interessenten und gegen Zahlung eventuell entstehender Kosten des Verkäufers und / oder Lagerhalters.

Der Verkäufer und sein Auftraggeber haften in keinem Fall für die Folgen eventuell nicht ausreichender oder ausreichend genutzter Besichtigungs- und Prüfmöglichkeiten.

5. Gebote
Gebote müssen beim Verkäufer innerhalb der in der Ausschreibung genannten Frist schriftlich eingegangen sein.

Jeder Bieter ist an sein Angebot bis zum Ablauf von zwei Arbeitstagen nach der Bietungsfrist gebunden.

Der Verkäufer ist gegenüber einem Bieter unter keinem Gesichtspunkt verpflichtet, dessen Gebot zu akzeptieren.

Der Bieter / Käufer anerkennt mit der Abgabe seines Gebotes oder sonstiger zum Kaufabschluss führender Erklärungen, Kenntnis davon zu haben, daß es sich um beschädigte oder notleidende Güter handelt, die mit Fehlern, Mängeln und Schäden behaftet sein können - auch unerkannt gebliebenen - ,die sie zum Gebrauch ungeeignet machen und im Einzelfall auch Folgeschäden herbeiführen können.

Der Verkäufer und sein Auftraggeber haften hierfür nicht. Die Beachtung gesundheitspolizeilicher und / oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Käufer.

6. Kaufvertrag, Zahlung des Kaufpreises, Aufrechnung
Der Kaufvertrag über die Ware kommt durch Annahme des Gebotes durch den Verkäufer zustande. Der Käufer erhält unverzüglich Nachricht.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von zwei Werktagen nach Zuschlagserteilung durch unwiderrufliche Banküberweisung zu erfolgen. Sämtliche Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.

Die Berechnung des Kaufpreises basiert auf dem in der Ausschreibung angegebenen Maß. Dieses wird vom Käufer als endgültig anerkannt, sofern es nicht um mindestens 5% vom tatsächlichen Maß abweicht, was der Käufer auf seine Kosten in geeigneter Form binnen längstens 3 Tagen feststellen und dem Verkäufer innerhalb weiterer 2 Tage mitteilen muss. Dem Verkäufer muss Gelegenheit gegeben werden, an der Feststellung des Maßes teilzunehmen. Gleiches gilt, falls in der Ausschreibung ein Circa - Maß angegeben wird.

Eventuell erforderliche Papiere für die Ein- und Ausfuhr oder sonstiges In-Verkehr-Bringen der Ware hat allein der Käufer zu beschaffen.

Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht fristgemäß, hat der Verkäufer das Recht, nach einmaliger Mahnung mit zweitägiger Frist die Ware freihändig anderweitig zu Lasten des Käufers zu verwerten. Der Käufer bleibt zum Ersatz eines Mindererlöses und etwaiger Kosten sowie zum Ausgleich sonstiger Nachteile verpflichtet.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass eine Aufrechnung oder eine Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer ausgeschlossen ist.

7. Gewährleistung und Haftung des Verkäufers
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, ebenso nicht für eventuell fehlende Hinweise auf Mängel oder Schäden an der Ware. Jeder Interessent muss sich eigenverantwortlich über den Zustand der Güter informieren. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer sie zuvor in anderer Funktion besichtigt haben sollte.

Die Ware wird in dem Zustand verkauft, wie sie steht und liegt, ohne Haftung und Gewährleistung hinsichtlich der Güte, Qualität und Beschaffenheit. Der Verkäufer haftet in keinem Falle für eine Verschlechterung zwischen dem Zeitpunkt, an dem der Käufer sie besichtigt hat oder sie hätte besichtigen können und der Übergabe der Ware an den Käufer, es sei denn, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten hätten die Verschlechterung grob schuldhaft herbeigeführt.

Alle Erklärungen, Ausschreibungen, Vertragsannahmen etc. vom Auftraggeber oder Verkäufer stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger, richtiger und vollständiger Selbstbelieferung, sofern der Auftraggeber oder Verkäufer bei Abgabe obiger Erklärungen etc. nicht die Verfügungsmacht über die Ware haben. Dies gilt auch dann, wenn die gemachten Erklärungen etc. keinen Hinweis auf eine noch fehlende Verfügungsmacht enthalten, wozu in keinem Fall eine Verpflichtung besteht. Erhält der Verkäufer nicht die rechtliche Verfügungsbefugnis über die Ware, beschränkt sich seine Haftung auf die Rückzahlung des bereits geleisteten Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

Im Falle eines Rechtsmangels beschränkt sich die Haftung des vom Verkäufer vertretenen Auftraggebers auf die, eventuell auch anteilige, Rückzahlung des Kaufpreises unter Ausschluss jedweden weiteren Ersatzes. Eine Haftung des Verkäufers selbst besteht in keinem Fall.

Die Haftung des Verkäufers und seines Auftraggebers für Ersatzansprüche gleich welcher Art und Rechtsgrundlage ist - soweit nach den vorstehenden Bedingungen eine Haftung nicht gänzlich ausgeschlossen oder anderweitig geregelt ist - auf den Fall groben Verschuldens, einschließlich desjenigen ihrer Erfüllungsgehilfen, beschränkt.

Unmittelbare Ansprüche gegen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Dritte, deren sich der Verkäufer und / oder sein Auftraggeber bedient, sind - außer bei Vorsatz dieser Personen - ausgeschlossen, soweit sie im Rahmen der ihnen übertragenen vertraglichen Pflichten handelten.

Ersatzpflichtig, sofern eine Ersatzpflicht nach den vorstehenden Bestimmungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, sind nur mittelbare Schäden und soweit diese vertragstypisch vorhersehbar waren.

Eine Ersatzpflicht des Verkäufers oder seines Auftraggebers ist im übrigen in jedem Fall auf einen Maximalbetrag von insgesamt Euro 100.000,- beschränkt, außer im Falle groben Verschuldens der Vorgenannten oder eines ihrer leitenden Angestellten.

8. Kosten der Lagerung / Auslagerung und Risikoübergang
Lagerkosten und ähnlich gehen nur bis zu 3 Tagen nach Kaufabschluss zu Lasten des Verkäufers. Die Kosten der Aus- oder Umlagerung hat in jedem Falle der Käufer zu tragen.

Das Risiko der Beschädigung oder des zufälligen Unterganges geht mit Erteilung des Zuschlages auf den Käufer über.

9. Verpackung
Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf ein Rückgaberecht von Verpackung oder auf eine finanzielle Ablösung des Rückgaberechts gem. Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991 (VerpackV), da dies auch ohne separatem Rechnungsausweis bereits im Kaufpreis berücksichtigt ist. Der Käufer sorgt selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen und hält uns entsprechend frei.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers.

Gerichtsstand ist Bremen, wobei der Verkäufer das Recht hat, die Klage gegen den Käufer oder sonstige Dritte an deren Geschäftssitz einzureichen.

Für alle Rechtsbeziehungen, auf die diese Bestimmungen anwendbar sind, gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

11. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies das Bedingungswerk im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen oder Teile davon werden ersetzt und Lücken werden ausgefüllt durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

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